Förderung bei COVID-19-Kurzarbeit Förderung bei COVID-19-Kurzarbeit

Förderung bei COVID-19-Kurzarbeit

Förderung bei COVID-19-Kurzarbeit
Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in COVID-19-Kurzarbeit 


Bei allen negativen Folgen der Corona-Pandemie, bringt die dadurch eingeführte COVID-19-Kurzarbeit auch eine Chance: Die Arbeitnehmer haben mehr Zeit für Weiterbildung. Das Arbeitsmarktservice (AMS) bietet dahingehend eine Unterstützung an: eine Förderung der Kosten der (Weiter-)Qualifizierung von Arbeitnehmer, die sich in COVID-19-Kurzarbeit befinden. 

>> Kurzarbeit: alle Details, ams.at

>> Kurzarbeit: wichtigsten Bestimmungen für Unternehmen, wko.at/corona-kurzarbeit

 

Wer wird gefördert?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit einer genehmigten COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe. Dabei sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in COVID-19-Kurzarbeit, die an einer Schulung im Rahmen von Ausfallstunden teilnehmen, förderbar.

Lehrlinge: Die Abwicklung der Förderung für Schulungen von Lehrlingen in Kurzarbeit erfolgt durch die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer Österreich. Informationen dazu erhalten Sie unter Förderungen Lehre - WKO.at oder bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland.

Hier finden Sie weitere Infos und alle Ausbildungen für Lehrlinge in Kurzarbeit des WIFI Burgenland.
 

Was wird gefördert?

Gefördert werden nur Aus- und Weiterbildungen, die vom Arbeitgeber beauftragt und diesem in Rechnung gestellt werden. 
Die Auswahl der Veranstaltungen erfolgt durch das Unternehmen. Die Unterstützung kann nur gewährt werden, wenn 
  • die Schulung mindestens 16 Kurseinheiten umfasst, 
  • arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist und 
  • ein vollständiges Angebot des Kursveranstalters (WIFI Burgenland), mit Inhalten, Zeiten und Kosten, vorliegt – detaillierte Beschreibung der Schulung.
 
Nicht förderbare Veranstaltungen:
  • Ordentliche Studien an (Privat-)Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen
  • Meetings, Tagungen, Konferenzen, Kongressen und Symposien
  • Reine Produktschulungen
  • Nicht arbeitsmarktorientierten Schulungen (z. B. Hobbykurse)
  • Schulungen, die reine Anlernqualifikationen für einfache Tätigkeiten vermitteln (z. B. einfache Einschulungen an Maschinen)
  • Schulungen mit einer Dauer von weniger als 16 Kurseinheiten
  • Individualcoaching
 
Förderbare Kosten:
  • Kursgebühren – inkl. Prüfungsgebühren, Schulungsunterlagen
  • Honorare von externen Trainern (z. B. unternehmensintern organisierte Veranstaltungen)

Nicht förderbare Kosten:
  • Beratungskosten
  • Reisekosten
  • Unterbringungskosten
  • Spesen/Taggelder der Teilnehmer
 

Wie viel wird gefördert?

Von den anerkannten Kurskosten werden 75 % gefördert (ab 01.07.2021), 25 % dieser sind vom Arbeitgeber selbst zu übernehmen. Arbeitnehmer dürfen sich nicht an den Kosten beteiligen. 
 

Wie lange wird gefördert?

Die Schulungskostenbeihilfe kann für Kurse während des Kurzarbeitszeitraums gewährt werden, längstens jedoch bis 30.06.2022. Für Kurse, die über den Kurzarbeitszeitraum hinausgehen, werden die Kosten nach Kalendertagen anteilig berechnet.
 

Wo kann die Förderung beantragt werden?

Die Förderung gilt für ganz Österreich. Die Antragstellung muss per eAMS-Konto für Unternehmen und grundsätzlich vor dem Beginn der Aus-/Weiterbildung des Arbeitnehmers erfolgen. Die zuständige Landesgeschäftsstelle des AMS richtet sich nach dem Standort/den Standorten, auf den/die sich die Sozialpartnervereinbarung bezieht.
 

>> Alle Infos zur AMS-Schulungskostenbeihilfe
 


 

Hinweis:
Die Seite wurde aktualisiert am 29.07.2021