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Bäderpersonal - Ausbildung
- Inhalt
- Inhalt: Rettungsschwimmer Helferschein
- Inhalt: Badeaufsicht Ausbildung
- Inhalt: Badewart für Großanlagen inkl. Saunawart mit Kundenbetreuung
- Inhalt: Bädertechniker
- Inhalt: Bademeister Ausbildung
- Inhalt: Sachkundenachweis im Umgang mit Giften
- Inhalt: Giftbezugslizenz - Auffrischungskurs
- Kostenvoranschlag für Förderstellen
- Die Fördermöglichkeiten auf einen Blick
- Firmen Intern Training
Aus- und Weiterbildung für qualifiziertes Personal im Bäderbereich
Um allen Anforderungen eines geschulten Bäderpersonals gerecht zu werden, bietet das WIFI Burgenland diverse Ausbildungsvarianten im Rahmen einer modularen Ausbildung vom Rettungsschwimmer Helferschein über Badeaufsicht und Badewart bis zum Bademeister an. Die Kursinhalte sind gemäß der ÖNORM S 1150 konzipiert.Zielgruppe
Bäderbetreiber und deren verantwortliche Mitarbeiter die in Freibecken- oder Hallenbädern, in Seebädern, oder in Saunen für die hygienischen, die sicherheitstechnischen und die personellen Belange verantwortlich sind.Voraussetzungen
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
- 80 % Anwesenheitspflicht
- Erste Hilfe Ausbildung (16-stündiger Erstheflferkur, Wiederholungsintervalle gemäß Arbeitsstättenverordnung idgF)
- Die Teilnehmer müssen schwimmen und tauchen können. Vor Kursbeginn ist die gesundheitliche Eignung durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Hinweise
Um die Ausbildung abzurunden empfehlen wir, die Kurse Sachkundenachweis im Umgang mit Giften und Giftbezugslizenz - Auffrischungskurs, da verschiedene Chemikalien zur Wasseraufbereitung verwendet werden.Am Ende dieses Kurses können Sie den Rettungsschwimmer Helferschein erwerben. Dieser ist eine der Grundvoraussetzungen für weitere Ausbildungen im Bäderpersonal-Bereich (z. B. für Bademeister).
Schwerpunkte
- 15 Minuten Dauerschwimmen, davon fünf Minuten Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
- 100 Meter Schwimmen in Überkleidern
- 15 Meter Streckentauchen
- Zweimaliges Tieftauchen (ca. zwei bis drei Meter), jeweils mit Heraufholen eines 2,5 Kilogramm schweren Gegenstandes, innerhalb von fünf Minuten
- Heraufholen von drei Tellern oder drei Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 10 m2 bei einer Wassertiefe von ca. zwei bis drei Metern)
- Paketsprung aus zwei bis drei Metern Höhe ins Wasser
- Kenntnis der Rettungsgeräte
- Je 25 Meter Retten einer etwa gleich schweren Person mit Kopf-, Achsel- und Fesselgriff
- 50 Meter Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
- Praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und hinten, jeweils an Land und im Wasser
- Wasserrettungsdienst
Hinweis
Die Ausbildung findet im Allsportzentrum Eisenstadt statt.Folgendes ist zu Kursbeginn mitzubringen:
- Badebekleidung, Handtücher
- ein Passbild
- Ärztliches Attest (die Ausstellung darf nicht länger als 4 Wochen zurückliegen)
Beschreibung und Nutzen
Die Badeaufsicht ist für die Einhaltung der Badeordnung bei Beckenbädern, Oberflächengewässern und Kleinbadeteichen verantwortlich und für die Sicherstellung der Erste-Hilfe-Leistung zuständig.
Schwerpunkte
- Bäderhygiene - Grundlagen
- Hygienische Betriebsführung - Grundlagen
- Physik und Chemie - Grundlagen
- Badewasseraufbereitung - Grundlagen
- Badeanlagen - Grundlagen
- Sicherheit - Grundlagen
- Rechtliche Grundlagen und Normen 1
- Kommunikation, Beschwerdemanagement - Grundlagen
Abschluss
Die Ausbildung endet mit einer Leistungsfeststellung. Der Umfang der Abschlussprüfung richtet sich nach den absolvierten Modulen.Die Prüfungsgebühr in der Höhe von € 130,00 ist im Teilnehmerbeitrag nicht inkludiert!
Voraussetzungen
- Helferschein - (Der Besitz eines Rettungsschwimmer Helferschein, dessen Erwerb nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf, ist nachzuweisen.)
- Erste-Hilfe-Ausbildung (16-stündiger Ersthelferkurs - Wiederholungintervalle gemäß Arbeitsstättenverordnung idgF)
- Mindestalter 18 Jahre
- 80 % Anwesenheitspflicht
Schwerpunkte
- Betriebsführung - Grundlagen
- Betriebsführung, Betriebsüberwachung - Beckenbäder 1
- Betriebsführung, Betriebsüberwachung - Beckenbäder 2
- Physik und Chemie - Beckenbäder
- Badewasseraufbereitung - Vertiefung
- Hygienische Betriebsführung - Becken
- Bäderhygiene - Vertiefung
- Rechtliche Grundlagen und Normen 2
- Hygienische Betriebsführung für Sauna und Wellness
- Sauna- und Wellnesseinrichtungen - Technische Grundlagen
- Sauna- und Wellnesseinrichtungen - Gesundheitlichen Grundlagen
- Aufgusstechnik
Abschluss
Die Ausbildung endet mit einer Leistungsfeststellung. Der Umfang der Abschlussprüfung richtet sich nach den absolvierten Modulen.Hinweise
- Helferschein - (Der Besitz eines Rettungsschwimmer Helferscheines, dessen Erwerb nicht länger als fünf Jahre zurückligen darf, ist nachzuweisen.)
- Erste-Hilfe-Ausbildung (16-stündiger Ersthelferkurs - Wiederholungintervalle gemäß Arbeitsstättenverordnung idgF)
- Mindestalter 18 Jahre
- 80 % Anwesenheitspflicht
- Die Absolvierung der Ausbildung zur Badeaufsicht ist nachzuweisen.
Beschreibung und Nutzen
Der Bädertechniker ist eine qualifizierte Person, die für den Betrieb der technischen Einrichtung, wie Badewasser-Aufbereitungsanlagen, zuständig ist. Das technische Schwimmbadpersonal steht nicht im direkten Kundenkontakt.Schwerpunkte
- Badewasseraufbereitung - Praktikum
- Haustechnik - Grundlagen
- Sicherheit Vertiefung
Abschluss
Die Ausbildung endet mit einer Leistungsfeststellung. Der Umfang der Abschlussprüfung richtet sich nach den absolvierten Modulen.Die Prüfungsgebühr in der Höhe von € 130,00 ist im Teilnehmerbeitrag nicht inkludiert!
Hinweise
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
- 80 % Anwesenheitspflicht
- Erste Hilfe Ausbildung (16-stündiger Ersthelferkurs, Wiederholungsintervalle gemäß Arbeitsstättenverordnung idgF)
- Der Besitz des Rettungsschwimmer Helferscheines, dessen Erwerb nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf, ist nachzuweisen.
- Die Absolvierung der Ausbildung zur Badeaufsicht und zum Badewart für Großanlagen inkl. Saunawart mit Kundenbetreuung ist nachzuweisen.
Beschreibung und Nutzen
Als Bademeister/in sind Sie, für die Badeaufsicht und die Betriebs- und Personalführung bei größeren Badeanlagen mit Beckenbädern und einer eventuell angeschlossenen Sauna unter Berücksichtigung der technischen, ökonomischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig.
Schwerpunkte
- Bäderhygiene und Betriebsführung
- Physik, Chemie und Biologie - KBT, OGW
- Betriebsmanagement
Abschluss
Die Ausbildung endet mit einer Leistungsfeststellung. Der Umfang der Abschlussprüfung richtet sich nach den absolvierten Modulen.Die Prüfungsgebühr in der Höhe von € 130,00 ist im Teilnehmerbeitrag nicht inkludiert!
Hinweise
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
- 80 % Anwesenheitspflicht
- Erste Hilfe Ausbildung (16-stündiger Ersthelferkurs, Wiederholungsintervalle gemäß Arbeitsstättenverordnung idgF)
- Der Besitz des Rettungsschwimmer Helferscheines, dessen Erwerb nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf, ist nachzuweisen.
- Die Absolvierung der Ausbildung zur Badeaufsicht, Badewart für Großanlagen inkl. Saunawart mit Kundenbetreuung und Bädetechniker ist nachzuweisen.
- 12-monatige Praxis als Badewart oder Bädertechniker innerhalb der letzten 5 Jahre ist erforderlich
Sie erhalten eine bestmögliche Ausbildung und Vorbereitung, um die Giftbezugsbewilligung gemäß § 4 der Giftverordnung 2000 beantragen zu können. Dieser Lehrgang und die Absolvierung eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses berechtigen dazu, eine Giftbezugsbewilligung gemäß § 42 Abs. 1 Chemikaliengesetz 1996 erteilt zu bekommen, wenn die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
SCHWERPUNKTE
- Grundlagen der Physik und Chemie
- Grundlagen der Toxikologie
- Anwender-Schutz
- Informationsquellen
- Gesetze und Vorschriften
ABSCHLUSS
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Klausur.HINWEIS
Die Prüfungsgebühr in der Höhe von € 50,00 ist im Teilnehmerbeitrag inkludiert.Für Absolventen bestimmter Studienrichtungen wie Medizin, Veterinärmedizin, Pharmazie, Chemie und technische Chemie einschließlich Lehramt, Bio- und Lebensmitteltechnologie und Biologie und Chemie mit einschlägiger mittlerer und höherer Ausbildung ist diese Ausbildung nicht zwingend erforderlich.
TRAINER
Das Ziel dieses Kurses ist die Auffrischung der erforderlichen Kenntnisse rund um den sachgerechten und sicheren Umgang mit Giften.
Im Zuge des Auffrischungskurses werden Neuerungen sowie geltende Regelungen und Maßnahmen für den sicheren und sachgerechten betrieblichen Umgang mit Giften und deren Anwendung behandelt. Auf der Basis der Änderung der Giftverordnung 2000 (BGBl. 220 vom 18. August 2016) vermittelt der Kurs wesentliche Inhalte.
SCHWERPUNKTE
- Österreichische und europäische Rechtsvorschriften
- Für Gifte zutreffende Vorschriften (z. B. Information und Unterweisung, Arbeitnehmerschutzrecht etc.)
- Nutzung des Sicherheitsdatenblattes und Erstellung von Betriebsanweisungen
- Informationsquellen
- Häufige Fehler beim Umgang mit Giften bzw. Auseinandersetzung mit Giftunfällen, die sich tatsächlich ereignet haben
TRAINER
Hier können Sie den Kostenvoranschlag für Förderstellen anfordern.
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