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Lehrgang Sicherheitsvertrauensperson
Im Rahmen dieses Lehrgangs erfolgt die Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson (SVP) gemäß der SVP-Verordnung, BGBI. Nr. 172/1996. Sie eignen sich in diesem Seminar das notwendige Wissen für die praktische Tätigkeit als SVP an und lernen die Grundbegriffe der Sicherheitstechnik kennen.
Es werden folgende Schwerpunkte behandelt
- Unterstützung des Arbeitgebers bei der betrieblichen Unfallverhütung
- Arbeitnehmerschutz
- Grundlagen zu Arbeitsstätten
- Arbeitsrecht
- Evaluierung
- Arbeitsstoffe
- Brandschutz
- Maschinenschutz
- Ergonomie
- Gebäudesicherheit und Arbeitshygiene
Hinweis
Sicherheitsvertrauenspersonen sind im Betrieb erforderlich, wenn regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind.Folgende Personen können nicht als Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt werden: Arbeitgeber, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder bzw. gemäß § 23 Arbeitsinspektionsgesetz rechtswirksam bestellte verantwortliche Beauftragte.
Mitarbeiter in Betrieben mit elf oder mehr Arbeitnehmern, die dem Arbeitsinspektorat als Sicherheitsvertrauenspersonen gemeldet werden.
Hier können Sie den Kostenvoranschlag für Förderstellen anfordern.
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