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Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis für Vertreiber und Berater Weiterbildung
Mit der Weiterbildung dieses Kurses erlangen Sie die Voraussetzung, um die Bescheinigung über den erbrachten Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis für Vertreiber und Berater gemäß § 2 Pflanzenschutzverordnung 2011 zu verlängern.
Die Durchführung der Aus- und Weiterbildung gemäß Anhang I der Richtlinie 2009/128/EG für Vertreiber und Berater im Vertrieb zum Zweck der Erlangung der Bescheinigung obliegt dem Bundesamt für Ernährungssicherheit und der Wirtschaftskammer Österreich. Diese sind ermächtigt, diese Aufgabe an fachlich befähigte Personen zu übertragen. Die Gesamtdauer der Auffrischung hat acht Stunden zu betragen, wobei eine ausgewogene Vermittlung der Themen gemäß Anhang I der Richtlinie 2009/128/EG vorzusehen ist, deren Inhalt und Umfang vom Bundesamt für Ernährungssicherheit festgelegt wird..
Verkaufspersonal und Verkaufsberater für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln.
Der Ausweis wird nicht automatisch verlängert!
Mit der Teilnahmebestätigung für diesen Kurs erhalten Sie beim Bundesamt für Ernährungssicherheit die Bescheinigung über die erbrachte Weiterbildung Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis für die nächsten 6 Jahre.
Bitte unter http://akademie.ages.at/pflanzenschutzmittelpsm-sachkundebescheinigung_upload_2020 den Ausweis beantragen.
Bescheinigung der Grundausbildung.
Hier können Sie den Kostenvoranschlag für Förderstellen anfordern.
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